Stiftung

Werden Sie Stifter in der Stiftung

„Freunde der Liebfrauenschule Bensheim“

Zweck der Stiftung Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Liebfrauenschule Bensheim durch finanzielle Unterstützung

  • im Sachbereich, z. B. durch Einrichtung und Ausstattung von Unterrichtsräumen, Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien;
  • bei der Durchführung bildungsbezogener Projekte, z. B. Wettbewerbe, Studienfahrten, religiöse Besinnungstage;
  • bei allen Maßnahmen, die den Zielen der Schule unmittelbar dienen.

Unterschied zum Verein: Das gestiftete Kapital bleibt erhalten

Das  gestiftete Kapital darf nicht angegriffen werden und bleibt erhalten. Das ist der große Unterschied zu einem Förderverein wie dem „Verein der Freunde der Liebfrauenschule“, wo die gespendeten Gelder unmittelbar verwendet werden können Die Stiftung darf nur die Kapitalerträge verwenden. Der Stifter wird in einem Stiftungsbuch geführt. Sowohl der Name des Stifters als auch das Stiftungskapital bleiben damit in der „auf ewig“ ausgelegten Stiftung bestehen. 

Beispiel: Testamentarische Verfügung und Vermächtnis

Wie kann ein Lebenswerk dauerhaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden? Dies wäre eine Zustiftung in Form einer testamentarischen Verfügung oder eines Vermächtnisses. Diese Frage stellen sich besonders Menschen, die keine Erben haben und deren Vermögen ohne Testament an den Staat fallen würde. Ein Vermächtnis zugunsten der Stiftung „Freunde der Liebfrauenschule Bensheim“ bietet die Sicherheit, dass das zu vererbende Vermögen als Stiftungskapital für alle Zeiten erhalten bleibt und die Erträge gemeinnützig im Sinne der Schule eingesetzt werden.

Wie werden Sie Stifter ?

Ab einem Betrag von EUR 1.000 können Sie Stifter werden. Sie überweisen die Zustiftung mit dem Vermerk „Zustiftung“ auf das Konto der Stiftung (Sparkasse Bensheim, IBAN: DE16 5095 0068 0002 0868 09.). Stiftungen werden von der staatlichen Stiftungsaufsicht überwacht und steuerlich begünstigt; den gestifteten Betrag können Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen