Zweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehungs- und Bildungsarbeit durch die Liebfrauenschule Bensheim. Entsprechend ihrem Auftrag als christliche Schule will die Liebfrauenschule Wissen und fachliches Können vermitteln und dadurch in jungen Menschen die Bereitschaft wecken, Verantwortung in Familie, Gesellschaft, Kirchen und Staat zu übernehmen. Den Schülerinnen soll ein Zugang eröffnet werden zu Wert- und Sinnfrage ihres Lebens, die letztlich in der religiösen Dimension der Wirklichkeit gründet. Die Verwirklichung dieser Ziele sind durch die Stiftung gefördert.
Das gestiftete Kapital bleibt erhalten !
Im Gegensatz zu einem Förderverein darf in der Stiftung das gestiftete Kapital darf nicht angegriffen werden und bleibt erhalten. Die Stiftung darf nur die Kapitalerträge verwenden. Der Stifter wird in einem Stiftungsbuch geführt und von der Stiftung genannt. Sowohl der Name des Stifters als auch das Stiftungskapital bleiben damit in der „auf ewig“ ausgelegten Stiftung bestehen.
Testamentarische Verfügung und Vermächtnis
Wie kann ein Lebenswerk dauerhaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden? Dies wäre eine Zustiftung in Form einer testamentarischen Verfügung oder eines Vermächtnisses. Diese Frage stellen sich besonders Menschen, die keine Erben haben und deren Vermögen ohne Testament an den Staat fallen würde. Ein Vermächtnis zugunsten der Stiftung Freunde der Liebfrauenschule bietet die Sicherheit, dass das zu vererbende Vermögen als Stiftungskapital für alle Zeiten erhalten bleibt und die Erträge gemeinnützig eingesetzt werden.
Wie werden Sie Stifter ?
Ab einem Betrag von EUR 1000 können Sie Stifter werden durch eine einfache Überweisung auf das Stiftungskonto mit dem Vermerk „Stiftung“. Alle Zustiftungen werden dokumentiert. Stiftungen werden steuerlich begünstigt; den gestifteten Betrag können Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen
Wenn Sie die Stiftung unterstützen wollen und/oder Fragen haben, können sie sich an unseren Stiftungsvorstand mit der angegeben Mail-Adresse wenden.